- Gibt es Verjährungen in einem Verlassenschaftsverfahren, dass Verzögerung der Einantwortung oder Erbantrittserklärung zum Vorteil für einen der Erben sein kann?
- Entlohnung Kuratel:
- > 5% vom verwalteten Vermögen … macht es einen Unterschied, wenn die Kuratel “eingeschränkt” ist?
- > per Mail wurde Entlohnung besprochen … kann konkludente Annahme angenommen werden, da die Entlohnung nach diesem Mailverkehr gleich blieb … ist eine nachträgliche Anpassung möglich?
- Welcher Stichtag gilt bei der Bewertung einer Immobilie, wenn diese Immobilie bereits zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt wurde?
- Gemäss Notar wird der Inhalt des neuesten Testaments herangezogen, ergeben sich Wiedersprüche, werden dann vorhergehende Versionen herangezogen, um den Willen des Erblassers zu erkennen?
- > Ist es möglich die 51% im aktuellsten Testament auf Grund vorheriger Testament Varianten zu untermauern (“wunschgemäss”)?
- Welche Argumente können eine Erbverzichtserklärung in Frage stellen?
- Schenkungsvertrag – 10 Jahresfrist > Anrechnung auf Pflichtanteil?
- Kann argumentiert werden, dass Schenkung “unverhältnismässig”?
- AeeS
- ende, wenn substanz aufgebraucht
- dürfen vermächtnisse verkauft werden
- wer bestimmt, was zuerst verkauft werden muss
- steuerliche schuldnerin der verlassenschaft
- angst vor kuratel
- reporting pflicht der kuratel
- erbantritt. vermächtnisse. erbeintritt etc
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Wie lange darf ein Verlassenschaftverfahren dauern?
- Ist es zu Ende, wenn alle Substanz aufgebraucht ist (auch die Legate)?
- In welchem Zusammenhang (Fristen) ist es relevant, dass Höchst zum Zeitpunkt des Schenkens (anno 2014) bewertet (damaliger Zeitwert) und nicht heutiger Verkehrswert?
- Erläuterungen zu Erbantritt, Vermächtnisse, Erbeintrittszeitpunkt, Pflichtteile, anteilige Anrechnungen
- Muss ein Anwalt genommen werden, siehe Text unten, der auf Ladung stand?
- Wenn es kein ETÜ (Erbteilungsübereinkommen) gibt, bleibt doch nur der Rechtsweg, oder?
- Kann man den Anwalt der Gegenpartei ablehnen, weil dieser Unfug redet?
- Pauschale ausgemacht für Kuratel und nun wird die Antwort auf Nachforderung verweigert.
- Welcher gesetzlichen Vorraussetzungen bedarf es zur Übernahme der Kuratel?
- Welche Reportingpflichten sind zu erfüllen?
- Hier noch der Hinweis auf der Vorladung:
- In Verfahren zur Feststellung des Erbrechts ab einem Streitwert von über 5.000 EUR müssen Sie sich im Verfahren durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt vertreten lassen (absolute Anwaltspflicht). Wenn Sie nicht rechtzeitig eine
- Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt bestellen, insbesondere wenn Sie ohne Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zur Verhandlung kommen, so kann dies nachteilige Folgen für Sie haben und sogar zum Verfahrensverlust führen. Die Vertretung durch eine Notarin/einen Notar ist auch ni diesen Verfahren nur dann zulässig, wenn am Amtssitz d e r Notarin/des Notars nicht mindestens zwei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte ihren Sitz haben (§ 5 Abs 2 NO).
- Ist der Erbverzicht von Christian rechtlich einwandfrei