🙌 Fürsorge🍀

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Fragen an Notar Schmölz für 12. Juni 2023 (Entwurf)

  • Gibt es Verjährungen in einem Verlassenschaftsverfahren, dass Verzögerung der Einantwortung oder Erbantrittserklärung zum Vorteil für einen der Erben sein kann?
  • Entlohnung Kuratel:
  • > 5% vom verwalteten Vermögen … macht es einen Unterschied, wenn die Kuratel “eingeschränkt” ist?
  • > per Mail wurde Entlohnung besprochen … kann konkludente Annahme angenommen werden, da die Entlohnung nach diesem Mailverkehr gleich blieb … ist eine nachträgliche Anpassung möglich?
  • Welcher Stichtag gilt bei der Bewertung einer Immobilie, wenn diese Immobilie bereits zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt wurde?
  • Gemäss Notar wird der Inhalt des neuesten Testaments herangezogen, ergeben sich Wiedersprüche, werden dann vorhergehende Versionen herangezogen, um den Willen des Erblassers zu erkennen?
  • > Ist es möglich die 51% im aktuellsten Testament auf Grund vorheriger Testament Varianten zu untermauern (“wunschgemäss”)?
  • Welche Argumente können eine Erbverzichtserklärung in Frage stellen?
  • Schenkungsvertrag – 10 Jahresfrist > Anrechnung auf Pflichtanteil?
  • Kann argumentiert werden, dass Schenkung “unverhältnismässig”?
  • AeeS
  • ende, wenn substanz aufgebraucht
  • dürfen vermächtnisse verkauft werden
  • wer bestimmt, was zuerst verkauft werden muss
  • steuerliche schuldnerin der verlassenschaft
  • angst vor kuratel
  • reporting pflicht der kuratel
  • erbantritt. vermächtnisse. erbeintritt etc
  • Welche Fristen sind zu beachten?
  • Wie lange darf ein Verlassenschaftverfahren dauern?
  • Ist es zu Ende, wenn alle Substanz aufgebraucht ist (auch die Legate)?
  • In welchem Zusammenhang (Fristen) ist es relevant, dass Höchst zum Zeitpunkt des Schenkens (anno 2014) bewertet (damaliger Zeitwert) und nicht heutiger Verkehrswert?
  • Erläuterungen zu Erbantritt, Vermächtnisse, Erbeintrittszeitpunkt, Pflichtteile, anteilige Anrechnungen
  • Muss ein Anwalt genommen werden, siehe Text unten, der auf Ladung stand?
  • Wenn es kein ETÜ (Erbteilungsübereinkommen) gibt, bleibt doch nur der Rechtsweg, oder?
  • Kann man den Anwalt der Gegenpartei ablehnen, weil dieser Unfug redet?
  • Pauschale ausgemacht für Kuratel und nun wird die Antwort auf Nachforderung verweigert.
  • Welcher gesetzlichen Vorraussetzungen bedarf es zur Übernahme der Kuratel?
  • Welche Reportingpflichten sind zu erfüllen?
  • Hier noch der Hinweis auf der Vorladung:
  • In Verfahren zur Feststellung des Erbrechts ab einem Streitwert von über 5.000 EUR müssen Sie sich im Verfahren durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt vertreten lassen (absolute Anwaltspflicht). Wenn Sie nicht rechtzeitig eine
  • Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt bestellen, insbesondere wenn Sie ohne Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zur Verhandlung kommen, so kann dies nachteilige Folgen für Sie haben und sogar zum Verfahrensverlust führen. Die Vertretung durch eine Notarin/einen Notar ist auch ni diesen Verfahren nur dann zulässig, wenn am Amtssitz d e r Notarin/des Notars nicht mindestens zwei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte ihren Sitz haben (§ 5 Abs 2 NO).
  • Ist der Erbverzicht von Christian rechtlich einwandfrei